Motorradreisen · geführte Motorradtouren · Motorradtransport

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsbereich

1.1 Die Firma MotoTrip Motorradreisen Johannes Bennemann, im Folgenden kurz MotoTrip genannt, ist Reiseveranstalter, insbesondere für Motorradreisen / Motorradtouren.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss

2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an den Motorradtouren bedarf der Schriftform oder der Anmeldung per Online-Formular. Die Anmeldung basiert auf einer pauschalen Leistungsbeschreibung oder einem individuellen Angebot von MotoTrip. Der Leistungsvertrag kommt durch die Anmeldung des/der Motorradreise - Teilnehmers/in und der schriftlichen Bestätigung durch MotoTrip zustande. Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2.2 MotoTrip behält sich vor, Teile der vertraglich geschuldeten Leistungen an Dritte zu vergeben. Für diese Leistungen haftet der Veranstalter grundsätzlich nur als Vermittler, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen.

3. Leistungen

3.1 Grundlage der Leistungen ist die pauschale Leistungsbeschreibung bzw. das individuelle Angebot aufgrund derer der Leistungsvertrag zustande kommt.

3.2 MotoTrip behält sich vor, aus nicht vorhersehbaren und sachlich nachvollziehbaren Gründen Änderungen vorzunehmen, über die der/die Motorradreise - Teilnehmer/in zeitnah informiert wird.

3.3 MotoTrip kann nach Vertragsabschluss eine Anpassung des Reisepreises verlangen, wenn die Kosten zur Erbringung der Leistungen nachweislich wesentlich gestiegen sind, z.B. durch Gebühren, Wechselkurse oder durch sonstige nicht von MotoTrip zu vertretende Gründe.

3.4 Änderungen der politischen Verhältnisse und der Sicherheitslage in Reisegebieten können dazu führen, dass die Motorradtouren nicht durchgeführt werden.

3.5 Der Rücktritt vom Vertrag aufgrund nachträglicher Leistungs- oder Preisänderungen wird dem/der Motorradreise - Teilnehmer/in ausdrücklich ermöglicht. Er erhält alle bereits geleisteten Zahlungen abzugslos zurück.

3.6 Abweichungen oder Änderungen einzelner Teile der Motorradreisen vom vertraglichen Inhalt aus Umständen, die von MotoTrip nicht zu vertreten sind, müssen von dem/von der Motorradreise - Teilnehmer/in nur akzeptiert werden, wenn es die Motorradtour in seiner gesamten Planung nicht wesentlich beeinträchtigt.

3.7 Beschwerden, Begehren auf Reisepreisminderung oder erkannte Vertragsverletzungen sind von dem/von der Motorradreise - Teilnehmer/in unverzüglich MotoTrip zur Kenntnis zu bringen, damit die Reiseleitung die Gelegenheit erhält  Abhilfe zu leisten.

3.8 Die Haftung von MotoTrip für alle Schäden, außer Körperschäden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Vermögensschäden der Reisenden aus teilweise oder nicht erbrachten Leistungen haftet MotoTrip nicht.

4. Motorradtransport

4.1 Die bei Anmeldung genannten Außen- und Gewichtsmaße des zu transportierenden Motorrades sind wesentlicher Bestandteil des Leistungsvertrages. Sollte sich bei Verladung herausstellen, dass es sich um ein anderes Motorradmodell handelt, welches sich in den Abmessungen und/oder dem Leergewicht vom angemeldeten Motorrad unterscheidet oder die Abmessungen und/oder das Leergewicht bei Anmeldung zu gering angegeben wurden, ist MotoTrip, falls erforderlich, zu einer Anpassung des Reisepreises oder gar zum Rücktritt vom Leistungsvertrag berechtigt. Das Recht auf Bezahlung des Reisepreises abzüglich ersparter Aufwendungen bleibt bestehen.

4.2 Die Verladung der Motorräder erfolgt an den im Motorradreise - Vertrag vereinbarten Orten und zu den vereinbarten Terminen. Die Verladung erfolgt gemeinsam durch MotoTrip und dem/der Motorradreise - Teilnehmer/in. Es wird ein Übernahmeprotokoll über den Zustand mit allen bereits vorhandenen und sichtbaren Schäden angefertigt. Nach der Übernahme am Reiseziel hat der/die Motorradreise - Teilnehmer/in sein/ihr Motorrad zu prüfen und eventuelle durch den Transport entstandene Beschädigungen sofort MotoTrip anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

4.3 Der/Die Motorradreise - Teilnehmer/in hat dafür Sorge zu tragen, dass sich in dem für den Transport vorgesehenen Motorrad nur eine geringe Menge an Kraftstoff befindet. Maximal eine halbe Tankfüllung gilt in diesem Fall noch als akzeptabel.

4.4 Der/Die Motorradreise - Teilnehmer/in hat dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Motorrad keine Flüssigkeit verliert. Für Schäden, die auf Undichtigkeiten seines Motorrades zurückzuführen sind, haftet der/die Motorradreise - Teilnehmer/in.

5. Motorradtour

5.1 Für die Teilnahme an der Motorradreise sind nur für den öffentlichen Straßenverkehr zugelasse Motorräder erlaubt.

5.2 Für den technischen Zustand seines/ihres Motorrades haftet der/die Motorradreise - Teilnehmer/in.

5.3 Für seine Fahrweise und die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und Fahren unter Alkoholeinfluss. Dies gilt auch für Fahrten, die durch einen Tourguide geführt werden.

5.4 Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die in den Reiseunterlagen ausgehändigten Verhaltensregeln bei Motorradtouren einzuhalten (siehe auch unter Regeln). Eine Nichtbefolgung und die daraus resultierende Gefährdung der anderen Tour-Teilnehmer/innen können zur fristlosen Kündigung des Reisevertrages und zum sofortigen Ausschluss dieses/dieser Teilnehmers/in von der Reise führen. Einen Ersatzanspruch hat der/die Ausgeschlossene in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

5.5 Aus witterungsbedingten Gründen kann MotoTrip die Motorradtouren ändern oder aus Sicherheitsgründen sogar ausfallen lassen. MotoTrip ist in diesem Fall angehalten ein alternatives Programm anzubieten. Für witterungsbedingte Ausfälle oder Änderungen haftet MotoTrip jedoch nicht.

6. Erforderliche Dokumente

6.1 Der/Die Reiseteilnmehmer/in ist verpflichtet, alle die in der Reisebestätigung von MotoTrip genannten Dokumente bei der Reise bei sich zu haben. Für Nachteile, die sich aus dem Nichtvorhandensein dieser Dokumente ergeben, haftet MotoTrip nicht.

6.2 MotoTrip empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und eines Auslandsschutzbriefes für das Motorrad.

7. Zahlungen

7.1 Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines sind 10% des Reisepreises zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist bei endgültiger Reisebestätigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn zu begleichen.

7.2 Reisen unter 24 Stunden und einem Reisepreis bis 75,- EUR sind von der Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines ausgenommen.

7.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt verpflichten zur sofortigen Bezahlung des vollen Reisepreises, nachdem der Sicherungsschein ausgehändigt wurde.

8. Rücktritt des/der Motorradreise - Teilnehmer/in

8.1 Bei Kündigung des Reisevertrages durch den/die Teilnehmer/in hat MotoTrip Anspruch auf folgende Anteile des vereinbarten Reisepreises:
- bis 90 Tage vor Reisebeginn auf 30% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reisebeginn auf 50% des Reisepreises
- bis 7 Tage vor Reisebeginn auf 90% des Reisepreises
- bei Nichterscheinen zum Reisebeginn auf 100% des Reisepreises
Grundlage zur Berechnung der Stornierung gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung durch den/die Motorradreise - Teilnehmer/in.
8.2 Wird ein Ersatzfahrer gestellt entfällt 8.1

9. Kündigung durch MotoTrip

9.1 Die in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen genannte Anzahl der Mindest-Teilnehmer/innen ist wesentlicher Bestandteil einer wirtschaftlichen Durchführung der angebotenen Reise. MotoTrip ist berechtigt bis drei Wochen vor Reisebeginn die Reise abzusagen, wenn die genannte Anzahl der Teilnehmer/innen nicht erreicht wird. Der/Die Motorradreise - Teilnehmer/in hat in diesem Fall die Möglichkeit auf eine andere Reise aus dem Angebot von MotoTrip unter Berücksichtigung eines eventuellen Wertausgleiches umzubuchen oder die unverzügliche und vollständige Auszahlung aller bisher geleisteten Zahlungen zu verlangen.

9.2 Die Aufhebung des Reisevertrages und die unverzügliche Auszahlung aller geleisteten Zahlungen durch MotoTrip an den/die Motorradreise - Teilnehmer/in gelten auch bei jeder Form von höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Pandemien oder dem Diebstahl/Verlust des Transportmittels von MotoTrip. Der/Die Motorradreise - Teilnehmer/in wird in diesem Fall kurzfristig informiert.

9.3 Stört der/die Motorradreise - Teilnehmer/in den Reiseablauf erheblich und ist die weitere Teilnahme weder den anderen Teilnehmern/innen noch der Reiseleitung weiter zuzumuten, kann MotoTrip den Reisevertrag fristlos kündigen. Der Reisepreis steht MotoTrip unter Abzug eventuell ersparter Aufwendungen weiterhin zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Sonstiges

10.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Punkte haben weiterhin Bestand.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages und der weiteren AGB.

10.3 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MotoTrip.

Und hier gibt es die • AGBs als PDF-Download.